2019

Für wen gilt der Kündigungsschutz?

Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen kündigen. Der Kündigungsschutz grenzt diese Möglichkeiten jedoch ein. Dabei unterscheidet das Arbeitsrecht zwischen der allgemeinen und der besonderen Schutzwürdigkeit. Der allgemeine Kündigungsschutz entfaltet seine Wirkung für Arbeitnehmern in Teil- und Vollzeit sowie bei Minijobbern. Auf einen besonderen Schutz können sich beispielsweise Mitarbeiter während der Pflegezeit sowie Datenschutzbeauftragte berufen. Dagegen sind Auszubildende über das Berufsbildungsgesetz abgesichert. Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes benötigt der Arbeitgeber einen vom Gesetz definierten Kündigungsgrund.