Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen

Als Geschäftsführer eines Unternehmens ist man maßgeblich am Erfolg seiner Firma beteiligt. Tag für Tag muss man zahlreiche Aufgaben übernehmen, um so das Unternehmen in seinem Geschäftsbetrieb weiterzubringen. Doch um dieses wichtige Organ eines Unternehmens in den Geschäftsbetrieb aufzunehmen, muss zunächst ein Vertrag erstellt werden, in dem nicht nur die Aufgaben des zukünftigen Geschäftsführers klar definiert werden. Ob Arbeitsvertrag oder weitere Verträge, die im Namen des leitenden Organs ausgestellt werden, es gibt Regeln, die besagen, wie ein Vertrag des Geschäftsführers auszusehen hat.


Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen vom Profi

Möchte ein Unternehmen einen neuen Geschäftsführer einstellen, so muss dies von oberster Stelle durchgeführt werden. Zum einen kann der Inhaber eines Unternehmens einen Geschäftsführer einstellen und ihm so einen Großteil der Aufgaben übergeben. Dies wird überwiegend in kleineren Unternehmen gehandhabt, die nicht als Gesellschaft dargestellt wird. In größeren Unternehmen, die zum Beispiel als GmbH agieren, müssen die jeweiligen Gesellschafter einen Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen, um diesen als neues Organ in der Führung des Unternehmens einstellen zu können. In der Gesellschafterversammlung muss dieser Vertrag dann von allen Gesellschaftern unterschrieben werden, um seine Gültigkeit erlangen zu können. Einen Vertrag für Geschäftsführer können Unternehmen von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausstellen lassen, der diesen individuell nach den Anforderungen des Unternehmens, beziehungsweise der Gesellschafter, aber auch nach den Interessen des zukünftigen Geschäftsführers erstellen wird. Der Jurist ist als Experte auf diesem Gebiert der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Interessen und Bedürfnisse von beiden Parteien in einem entsprechenden Vertrag festzuhalten und diesen durch die jeweiligen Unterschriften zu besiegeln.


Muss man einen Vertrag für Geschäftsführer erstellen lassen oder kann man dies auch alleine machen?

Der Vertrag des neuen Geschäftsführers muss nicht zwangsläufig durch einen spezialisierten Juristen aufgesetzt werden. In kleineren Unternehmen wird der Vertrag zur Aufnahme eines Geschäftsführers oft auch nur mündlich abgeschlossen und gilt somit ebenfalls als geltend.
Viele größere Unternehmen haben eigene Juristen in ihren Reihen, die für die Erstellung von Geschäftsführerverträgen zuständig sind und die zeitnah dafür sorgen können, dass alle benötigten Unterschriften schnell unter den Vertrag gesetzt werden können.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, entsprechende Verträge für Geschäftsführer als Vorlage aus dem Internet herunterzuladen und die geforderten Angaben ganz einfach zu ergänzen. Hier benötigt man in der Regel dann die Namen und Adressen der handelnden Personen sowie den Namen des Unternehmens, für das die Geschäftsführung übernommen wird. Mit der gesetzten Unterschrift werden auch solche vorgedruckten Verträge zu einem gültigen Dokument. Ebenfalls finden Gesellschafter und Unternehmer im Internet Juristen, die individuelle Verträge für Geschäftsführer kostengünstig aufsetzen und so alle Rechte berücksichtigen, um einen korrekten Vertrag aufsetzen zu können. Es gibt also unterschiedliche Möglichkeiten, den Vertrag für den Geschäftsführer erstellen zu lassen.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Ammermann · Knoche · Boesing - Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater finden.

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