Eine Klage gegen Kündigung

Wer eine Kündigung erhalten hat, befasst sich am besten schnell mit einer Klage gegen Kündigung. Dies ist das geeignete Mittel, um sich angesichts des drohenden Verlustes des eigenen Arbeitsplatzes zu wehren. Warum es sich lohnt, zu klagen, erfahren Interessierte hier.

Wann die Klage sinnvoll ist
Eine Klage gegen eine Kündigung reichen Arbeitnehmer aus Gründen der Existenzsicherung ein. Zunächst hoffen viele darauf, ihren Job zu retten. Eine fehlerhafte Kündigung ist möglicherweise unwirksam. Vor Gericht klagen Betroffene dann auf Wiedereinstellung.

Arbeitnehmer zum Handeln bewegen
Die Klage im Falle einer Kündigung empfiehlt sich, damit der Arbeitgeber überhaupt eine Abfindung zahlt. Nur mit der Klage setzen Arbeitnehmer ihre Rechte durch. Um ein Hinauszögern der Prozedur zu vermeiden, zahlen Arbeitgeber oft tatsächlich die Abfindung. Dann ziehen Arbeitnehmer die Klage zurück.

Fristen beachten
Nach Erhalt der Kündigung ist schnelles Handeln geboten. Innerhalb von nur drei Wochen haben Betroffene Klage einzureichen. Wer innerhalb dieser Zeit nicht handelt, akzeptiert damit die Kündigung. Das gilt selbst bei Formfehlern. Gerade für alle, die auf eine Abfindung hoffen, ist die Frist unbedingt einzuhalten.

Verlauf des Kündigungsschutzverfahrens
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Arbeitnehmer bei der Klageerhebung vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Er weiß, wie er schriftlich die Gründe für die Klage gegen Kündigung effektiv darlegt. Der Arbeitgeber hat daraufhin die Chance zu einer schriftlichen Stellungnahme.

Der Gütetermin
Bei einem Gütetermin vor Gericht verhandeln beide Seiten über eine Abfindung. Kommt es zu diesem Zeitpunkt bereits zu einer Einigung der Parteien, schließen diese einen Vergleich. Damit halten beide Seiten den Vergleich fest und beenden damit das Verfahren. Der Arbeitnehmer erhält die ausgehandelte Abfindung. Die Kündigung ist wirksam. Kommt es zu keinem Vergleich, setzt das Gericht eine weitere mündliche Verhandlung fest. Beide Parteien tragen hier Ihre Sichtweisen vor.

Mögliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Gericht fällt eine Entscheidung und verkündet ein Urteil. Erklären Richter die Kündigung als unwirksam, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Arbeitgebers, verliert der Arbeitnehmer sowohl seine Stelle als auch die Abfindung.

Unüberbrückbare Differenzen: Anspruch auf Abfindung
Selbst wenn der Arbeitnehmer in erster Instanz gewinnt, hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aus Gründen der Unzumutbarkeit aufzulösen. Streiten sich beide Parteien in erheblichem Maße vor dem Richter, wertet er dies als unüberbrückbare Differenzen. Dann aber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Abfindung. Strebt der Arbeitnehmer Klage gegen Kündigung an, bedeutet das für den Arbeitgeber ein hohes finanzielles Risiko. Dem Arbeitnehmer ist für den Fall der Fälle eine Rechtsschutzversicherung oder eine Gewerkschaftsmitgliedschaft inklusive Rechtshilfe anzuraten. Wer in finanzieller Not ist, beantragt am besten Prozesskostenhilfe. Für alle Fragen rund um die Kündigungsschutzklage ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ein kompetenter Ansprechpartner.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. auf der Webseite von Dr. Laumann, Konermann & Kollegen.

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