Was ist das Pflichtteilsrecht?

Wenn eine Person stirbt, geht ihr Vermögen auf ihre gesetzlichen Erben über, es sei denn, es besteht ein Testament oder ein Erbvertrag. Aber auch bei der freiwilligen Erbfolge ist der Erblasser bei der Verteilung des Vermögens eingeschränkt. Das Recht auf den sogenannten Pflichtteil schränkt die freie Verfügung des Erblassers ein. Aber was ist mit Rechten an Pflichtteilen? Wem steht der Pflichtteil zu und wie ist der Pflichtteil für Kinder, Enkel und Geschwister geregelt? Im folgenden Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Pflichtteilsrecht.

So funktioniert das Pflichtteilsreicht
Der Gesetzgeber räumt einem bestimmten Personenkreis die Möglichkeit ein, unter allen Umständen etwas aus einer Erbschaft zu erhalten, auch wenn der Erblasser zu Lebzeiten in seinem Testament eine andere Person benannt hat. Das Pflichtteilsrecht ist kein Recht auf Erhalt eines Teils des Nachlassvermögens, sondern lediglich ein Geldanspruch gegenüber einem oder mehreren Erben. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Nachlassverfahren das Recht, eine Schätzung des Nachlassvermögens zu verlangen. Der Pflichtteil errechnet sich aus dem reinen Grundstückswert, also dem Restvermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Anwaltskosten.

Höhe der Verpflichtung
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbrecht. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Teils. Der Berechnung liegt der reine Immobilienwert zugrunde, also der Rest der Immobilie nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Bearbeitungskosten. Allerdings können in Einzelfällen auch Schenkungen des Verstorbenen zu Lebzeiten berücksichtigt werden, sodass die Berechnungen sehr kompliziert und aufwändig sein können. Aufgrund kann es eine Weile dauern, bis die Berechnung abgeschlossen ist, denn es müssen einige Faktoren berücksichtigt werden.

Pflichtteilsrecht: Verzicht auf Erbrechte zu Lebzeiten
In der Regel wird die Rechtsstellung des Erblassers und der Erben geklärt und eine Vereinbarung über künftige Erb- und Zwangsteilungsrechte getroffen, um Streitigkeiten vorzubeugen. Beispielsweise können Sie eine Vereinbarung mit Kindern aus einer früheren Ehe treffen. Das heißt, Kinder aus einer anderen Ehe müssen sich nach dem Tod des Erblassers nicht mit Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen, weil vorher schon eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Verzicht auf das Erbe
Ein Vertrag, der in Form einer notariellen Urkunde oder eines Gerichtsprotokolls aufgesetzt werden muss und anschließend vorliegt, erlaubt dem Erben, auf einen möglichen Teil des Erbes auf Lebenszeit zu verzichten. Ein Erbverzicht schließt das gesetzliche Erbrecht und damit auch den Anspruch auf den Pflichtteil aus. Ein Erbe kann jedoch durch ein späteres Testament zum Erben werden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Verzichtserklärungen auch für Abkömmlinge.

Verzicht auf Pflichtteilsrecht
Ein Vertrag, der in Form einer notariellen Urkunde zu errichten ist, ermöglicht es einem Pflichtteilberechtigten, lebenslang auf den gesetzlichen Pflichtteil zu verzichten. Ein Verzicht auf einen lebenslangen Pflichtteil ist ein Fall von erheblicher Bedeutung. Der Verzicht auf den Pflichtteil gilt im Zweifel auch für Nachkommen.

Weitere Informationen zum Thema Pflichtteilsrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. von Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR.

Teilen