Immer gut beraten - Anwalt für Erbrecht

Auf kaum einem Rechtsgebiet gibt es so viele Streitigkeiten wie im Bereich des Erbrechts. Das liegt vor allem daran, dass sich viele Familien nach dem Tod eines Familienmitglieds nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen können, sofern dieser nicht aus Barvermögen oder Bankkonten besteht. Immobilien oder sonstige Wertgegenstände gehen, wie Barvermögen auch, zu verschiedenen Teilen an die Erben. Solche Wertgegenstände lassen sich jedoch nicht einfach so aufteilen, weshalb es spätestens dann zu Meinungsverschiedenheiten kommt, wenn ein Erbe den Wert von den anderen Erben ausbezahlt haben möchte. Kann man sich im Zuge einer solchen Streitigkeit nicht einigen oder ist es den anderen Erben schlicht nicht möglich, die finanzielle Entschädigung aufzubringen, ist der Verkauf der Gegenstände oder Immobilien meist unausweichlich. Zwar erhalten dabei alle Erben ihre ihnen zustehenden Anteile, doch wollte eine Partei eine Immobilie selbst bewohnen, ist dieser Traum nach einem zwangsweisen Verkauf geplatzt.

Unklarheiten beseitigen – ein Anwalt für Erbrecht kann helfen
Manche Streitigkeiten lassen sich wohl nicht vermeiden, da in vielen Fällen die unterschiedlichen Interessen der Erben, die in der Natur der einzelnen Personen liegen, zu weit voneinander entfernt sind. Andere Unklarheiten lassen sich jedoch damit beheben, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten Verfügungen trifft, die die Verteilung seines Erbes regeln, sodass sich die Erben nach seinem Tod nicht darum streiten müssen. Das kann durch Verfügungen im Testament geschehen. Neben den Erben kann man in einem solchen auch festlegen, welche Wertgegenstände an welche Personen gehen sollen. Dabei handelt es sich dann um ein Vermächtnis. Zu beachten ist, dass beim Einsetzen solcher Klauseln die finanziellen Werte der einzelnen Gegenstände in der Endabrechnung trotzdem gleichmäßig verteilt werden. Schließlich haben in der Erbfolge gleichrangige Erben ein Recht auf gleiche Teile des Vermögens. Bei der Gestaltung eines Testaments hilft der Anwalt für Erbrecht gerne und unterstützt durch seinen fachlichen Rat, damit das Dokument im Todesfall seine Gültigkeit behält und nicht vor Gericht anfechtbar ist.

Verteilung des Erbes vor dem Ableben
Eine weitere Möglichkeit, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist die Verteilung des Vermögens vor dem Tod. Das kann im Wege von Schenkungen geschehen. Viele Menschen machen sich bereits vor ihrem Tod Gedanken darüber, wem sie Wertgegenstände oder Immobilien überlassen möchten. Das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise mehrere Kinder vorhanden sind, aber nicht alle Interesse daran haben, eine vorhandene Immobilie später zu bewohnen. In einem solchen Fall kann die Immobilie durch Schenkung an denjenigen überschrieben werden, der sie später nutzen möchte. Im Gegenzug erhalten die anderen Erben finanzielle Entschädigungen in Form von gleichwertigen Geldbeträgen. Solche Transaktionen wickelt man am besten ebenfalls unter Beratung eines Anwalts für Erbrecht ab.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar besuchen.

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