Warum es sinnvoll ist ein Testament zu machen

Viele Menschen setzen sich bereits zu Lebzeiten mit ihrem Ableben auseinander. Dies ist nicht etwa nur für ältere Menschen sinnvoll. Nein - Auch wenn man zur jüngeren Generation gehört, kann es wichtig sein, sich mit der Endlichkeit seines Lebens zu beschäftigen. Es gibt zum Beispiel Menschen, die sich bereits zu Lebzeiten ein Grab reservieren, festlegen, ob sie eingeäschert werden möchten und alles Weitere regeln, was nach ihrem Tod mit ihnen passieren soll.

Im Zuge dessen ist es eigentlich auch sehr sinnvoll gleich ein Testament anzulegen. Auch dies gilt wieder sowohl für ältere als auch für jüngere Menschen. Dieses kann man ganz einfach handschriftlich machen und an einem gut auffindbaren Ort in seiner Wohnung platzieren. Ist man unsicher, wie man seinen letzten Willen formulieren soll, kann ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden? Hier sollte man sich an einen speziellen Anwalt für Erbrecht wenden. Dieser kann helfen das Schriftstück zu formulieren und wird alle Fragen rund um dieses Thema ausführlich beantworten können. Das Schriftstück selbst kann man, außer in seiner Wohnung, beim Nachlassgericht hinterlegen. Auch bei einem Notar ist es gut aufgehoben und wird dort sicher verwahrt. Dieses sind die sichersten Methoden, um vorzusorgen, dass das Testament auch wirklich gefunden und verlesen wird.

Einfacher ist es hier natürlich, einer Person des Vertrauens mitzuteilen, wo in der Wohnung sich das Testament befindet. Dies sollte aber wirklich eine Person sein, welcher man 100 % vertrauen kann und die das Schreiben dann auch an den Notar übergibt. Natürlich kann man das Schriftstück auch, mit der Bitte um Verwahrung, an die jeweilige Person aushändigen. Diese Person kann zum Beispiel ein bester Freund, ein naher Verwandter oder auch eine Betreuungsperson darstellen.

Egal wie und wo man seinen letzten Willen nun hinterlegt. Wichtig ist, dass dieser auch gefunden und verlesen wird, um sicherzustellen, dass nach dem Ableben alles so passiert wie man es möchte.

Hat man zum Beispiel mehrere Verwandte, die als Erben infrage kommen, ist man mit der Anlage eines Testaments gut beraten. So lässt sich zum Beispiel festlegen, wer welchen Teil des Erbes bekommen soll. Besteht eine solche Festlegung nicht, dann wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Man kann im letzten Willen aber auch Personen ganz enterben. Diese gehen dann zwar nicht ganz leer aus, bekommen aber nur den gesetzlich festgeschriebenen Mindestanteil. Insgesamt lässt sich sehr detailliert festschreiben, wer welchen Gegenstand oder welchen Geldbetrag bekommen soll. Ebenso ist es möglich einen Alleinerben zu bestimmen.

Man sollte sich das alles gründlich überlegen, sich belesen und genau darauf achten, wie man formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

Weitere Informationen finden Sie bei Kleinjohann Rechtsanwälte.

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