Ein Ehevertrag als Absicherung für beide Ehepartner

Für viele frisch verliebten und womöglich schon verlobten Paare ist ein Ehevertrag vermutlich das Letzte, woran diese denken, wenn sie über ihre Hochzeit sprechen und sie planen. Ein solcher Vertrag ist im Allgemeinen sehr negativ behaftet, da er schließlich die Verhältnisse bei einer möglichen Trennung, demnach einer Scheidung, regelt. Und kein verlobtes Paar denkt bei der Hochzeitsplanung an Scheidung. Dennoch, so schön eine Hochzeit und die Ehe auch ist, sollten die Verhältnisse am besten im Vorfeld geklärt und geregelt sein. Denn nichts ist schlimmer, als ein nicht enden wollender Streit nach einer Trennung. Wenn schon vorher bestimmt wurde, was wem gehört und was für beide Eheleute in Ordnung ist, hilft bei einer Scheidung sehr viel besser. Den Eheleuten ist viel einfacher möglich, ein neues Leben anzufangen und mögliche Streitpunkte werden schon im Vorfeld gar nicht erst möglich gemacht.

Denn ein Ehevertrag regelt genau das. Die Verhältnisse beider Ehepartner vor, während und nach der Ehe. In diesem Vertrag wird zunächst einmal festgehalten, was beiden Ehepartnern gehört und was diese mit in die Ehegemeinschaft einbringen. Denn genau dies steht den jeweiligen Partnern auch nach der Ehe wieder zu. Und nicht nur das. Je nachdem, wie lange die Ehe dauert, vermehrt sich auch in der Regel der gemeinsame Besitz der Eheleute. Auch dieser Besitz wird nach einer Scheidung aufgeteilt, und zwar so, wie es zuvor in dem Vertrag festgehalten wurde. Darüber hinaus können auch noch Dinge anfallen, wie mögliche Unterhaltszahlungen oder dergleichen. Auch das wird dadurch direkt geklärt. Und wer im Vorfeld vernünftig über dieses Thema nachdenkt und es mit seinem Partner bespricht, kann auch direkt bessere Entscheidungen treffen, als wenn diese vor Streit und Wut deutlich schlimmer ausfallen mögen. Denn keine Trennung ist schön und auch nichts, was sich irgendjemand wünscht. Die Absicherung, für beide Seiten eine angenehme und akzeptable Lösung zu finden, verhindert häufig einen schlimmen Rosenkrieg und lässt die Vernunft walten. Und, was viele nicht mitberechnen, sind die vielen Gerichtskosten, die auf die Scheidenden zukommen. Ein Ehevertrag mag eine gewisse Summe kosten, allerdings ist diese einmalig. Die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung sind deutlich höher und können sich sehr lang hinziehen. Durch den Vertrag wird auch diese Zeitspanne immens verkürzt.

Viele Familienanwälte sind auf die Schließung solcher Verträge spezialisiert und können auch als Mediator beratend zur Seite stehen, falls Fragen aufkommen. Denn die werden unausweichlich auf beide Ehepartner zukommen. Ein Vertrag kann auch während einer Ehe noch geschlossen oder verändert werden, wenn beide dem zustimmen.
Vielmehr geht es dabei um Sicherheit für beide, damit sie völlig ungezwungen den gemeinsamen Lebensweg bestreiten können. 

 
Weiteres erfahren Sie bei Doris Kahle  Rechtsanwältin.

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