Die Anwendung des Verkehrsrechts

Das große Netz an Straßen prägt inzwischen ganze Landschaften. Es entsteht oft eine Flächenkonkurrenz zwischen den betonierten Wegen und anderen Vorhaben. Gerade Grünanlagen müssen dem Asphalt häufig weichen.

Es ist nun einmal ein Fakt, dass die meisten Leute nicht auf ein Auto verzichten können oder dies wollen. Es bietet einen hohen Komfort und eine große Flexibilität. Die Gesetze um die Autos und deren Sicherheit sind daher auch immer strikter geworden. Aber auch das Recht auf der Straße ist in ständiger Erweiterung und Erneuerung. Dabei handelt es sich um das Verkehrsrecht.


Wo greift das Recht ein?

Bei vielen Menschen wird schon ein Schauder über den Rücken laufen, wenn sie nur das Wort hören. Dabei kommen direkt die ganzen Vorschriften in den Sinn. Schilder tragen einen großen Anteil an diesen Vorschriften. Sie begleiten neben den Autofahrern auch Radfahrer, Fußgänger und alle anderen Verkehrsteilnehmer durch den Straßenverkehr. Auch ohne Lichtsignale geht es nicht mehr. Der Straßenverkehr ist zum Teil so dicht, dass Ampeln unerlässlich sind. Daneben sind es noch die Linien auf den Straßen, welche bestimmte Regeln und Vorschriften ausdrücken.

Soviel zu den Regelungen. Das Verkehrsrecht greift nun ein, wenn diese Regeln gebrochen werden oder ein Unfall geschieht. In den meisten Fällen wurden bei einem Unfall auch Regelungen gebrochen. Erhöhte Geschwindigkeit ist wohl das häufigste Vergehen. Damit einher geht das Unterschreiten des Mindestabstandes. Aber auch eine erhöhte Reaktionszeit kann eine Unfallursache sein. Sei es, weil man abgelenkt ist, Medikamente nimmt, die die Reaktionszeit erhöhen oder vielleicht sogar unter Alkohol- und Drogeneinfluss ein Fahrzeug bedient. Übrigens kann man für all diese Sachen auch als Fußgänger belangt werden, sofern man der Verursacher eines Unfalls ist.


Wie hoch sind die Strafen?

Der Bußgeldkatalog regelt die meisten und häufigsten Vergehen im Straßenverkehr und ist damit ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsrechts. Die eben schon erwähnten Delikte sind dort aufgelistet und ganz klar mit Strafen ausgewiesen. Dabei kommt es zum Beispiel bei der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht nur auf die absolute Zahl an, sondern auch darauf, wo dies geschehen ist. Auf einer Autobahn ist für eine Überschreitung von zwanzig Kilometern pro Stunde eine wesentlich geringere Strafe fällig, als auf einer Spielstraße.

Es gibt sehr viele Feinheiten und manche Strafen kann auch der Bußgeldkatalog nicht vorgeben. Manchmal handelt es sich um eine Straftat und damit muss es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen. Hier empfiehlt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser hat den nötigen Überblick und kann die Faktenlagen ganz genau prüfen. Davon abgesehen kann so eine Verhandlung auch sehr emotional aufgeladen sein und ein Anwalt wie von der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen kann dabei sachlich und fokussiert bleiben.

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