Informationen zum Anwalt für Erbrecht

Ein Todesfall in der Familie ist oftmals die erste unmittelbare Berührung mit erbrechtlichen Begebenheiten und daher auch wahrscheinlich die erste Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Erbrecht wie von der Kanzlei Dr. Weymann & Partner. Das Aufsuchen von einem rechtlichen Beistand für Erbrecht ist oftmals notwendig, denn die Erbstreitigkeiten zwischen den Erben aufgrund von dem vererbbaren Vermögen gehören zu den häufigsten und schwierigsten Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten. Folglich benötigen die Erben für diese Rechtsthematik auch einen guten Anwalt mit besonderen Fachqualifikationen für Erbrecht. Die nachfolgenden Ausführungen sind eine konzentrierte Darstellung über die wesentlichen Informationen zum Anwalt für Erbrecht.

Tätigkeitsspektrum:
Das Tätigkeitsspektrum von einem Rechtsanwalt für Erbrecht umfasst sämtliche erbrechtliche Angelegenheiten. Das Erbrecht als Rechtsgebiet regelt aufgrund von Gesetzen und Verordnungen sämtliche Verfügungen über das Eigentum und die sonstigen vererbbaren Rechte beim Eintritt des Todesfalles von einem Erblasser an seinen Erben. Daher umfasst die wesentliche Aufgabe von einem Fachanwalt für Erbrecht insbesondere die Tätigkeit als rechtlicher Beistand einerseits für den Erblasser hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung seines Testaments und andererseits für den Erben oder die Erben hinsichtlich der ordnungsgemäßen Überprüfung vom Übergang deren erbrechtlichen Rechte und Pflichten aus dem vererbbaren Nachlass eines verstorbenen Erblassers auf der rechtlichen Grundlage des materiellen Erbrechts. Des Weiteren umfasst das Tätigkeitsfeld auch noch sonstige Erbfolge-, Vertrags- sowie Testamentsgestaltung, wie z.B. Erbengemeinschaft, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Beantragung von einem Erbschein, Klagen auf den gesetzlichen Pflichtanteil, Anfechtung von Testamenten, Erbschaftssteuern sowie erbrechtliche Besonderheiten in der Verfahrens-/Prozessführung von Erbstreitigkeiten vor Gericht.

Studium / Fortbildung:
Die Zulassung zum Anwalt für Erbrecht ist in jedem Land gesetzlich geregelt. Normalerweise erfolgt zunächst ein langjähriges universitäres Studium der Rechtswissenschaften mit unterschiedlichen Rechtsgebieten. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums beginnt eine mehrjährige Tätigkeit an verschiedenen Gerichten für das Erlernen von grundlegenden praxis- und prozessorientierte Kompetenzen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Tätigkeit an den verschiedenen Gerichten hat nun jeder Rechtsanwalt die Möglichkeit, während seines beruflichen Werdegangs als Rechtsanwalt, sich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren sowie einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Die Fachanwaltschaft für Erbrecht erfordert einerseits eine erbrechtsspezifische Tätigkeit des Rechtsanwaltes und andererseits die erfolgreiche Absolvierung von einem Fachanwaltslehrgang für Erbrecht.

Vorgehensweise zur ersten Kontaktaufnahme:
Die Suche nach einem guten rechtlichen Beistand für erbrechtliche Streitigkeiten ist oftmals für die Erben schwierig, dann kann es besonders hilfreich sein, sich bei Freunden und auch Bekannten umzuhören, ob sie bereits gute Erfahrungen mit einem rechtlichen Beistand samt Schwerpunkt des Erbrechts gemacht haben und dadurch einen Rechtsanwalt für Erbrecht empfehlen können. Die anderen Möglichkeiten sind insbesondere die kostenlose Auskunft der Anwaltskammer oder die eigene Suche mittels den Informationen auf den Internetseiten der Kanzleien mit dem rechtlichen Schwerpunkt für Erbrecht.

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