Wie man den Bauvertrag prüfen sollte!

Seit 2018 regelt das neue Bauvertragsrecht die neuen Bestimmungen zum Bauvertrag. Davon sind ferner der Verbraucherbauvertrag sowie der Bauträgervertrag betroffen. Dazu kommen der Architekten- und Ingenieurvertrag. Der Bauvertrag baut die Rechte jedes privaten Bauherren nachhaltig aus. Damit der Vertrag in allen Punkten den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ist er sorgfältig zu prüfen. Diese Aufgabe übernehmen versierte Rechtsanwälte, die sich auf das Bau- und Architektenrecht spezialisieren. Das unverbindliche und kostenfreie Erstgespräch bietet den Gesprächspartnern erste Anknüpfungspunkte. Ist der Mandant mit der Vorgehensweise und Strategie des Anwalts zufrieden? Welche Kosten sind mit der Einschaltung des Rechtsanwalts verbunden? Arbeitet er mit Gutachtern zusammen, die auf dem Gebiet versiert sind? Die folgenden Anforderungen an den individuellen Bauvertrag sollte er auf jeden Fall beantworten können. Erstens muss der Vertrag detaillierte Angaben enthalten, die einen expliziten Überblick bezüglich der Ausführungen, des Umfang sowie der Preise erlauben. Der Anwalt sollte ebenfalls das 14-tägige Widerrufsrecht und die Modalitäten des Kündigungsrechts kennen. Fällt die Entscheidung zugunsten des Rechtsanwalts aus, kann dieser ein unverbindliches Festpreis-Angebot unterbreiten.

Die vereinbarten Abschlagszahlungen dürfen in den meisten Fällen maximal 90 % des Werklohns betragen. Auch das einseitige Anordnungsrecht hat eine besondere Bedeutung. Kommt es zu Uneinigkeiten mit dem beauftragten Bauunternehmer, darf der Auftraggeber einseitige Änderungen im Vertrag beschließen. Der Auftragnehmer ist an die nachträglichen Vorgaben im Rahmen des Baus gebunden. Das Bauunternehmen muss die Bau- und Planungsunterlagen schon während der Erstellung herausgeben. Es handelt sich um konkrete Pflichten des Auftraggebers. Ein Rechtsanwalt wie Werner Schmiemann Rechtsanwalt, der den Bauvertrag prüfen wird, achtet besonders auf die Einhaltung der Fristen und Termine. Dabei hat sich das beauftragte Bauunternehmen exakt an den vereinbarten Beginn der Ausführung zu halten. Die Fertigstellung der einzelnen Teilabschnitte wird vertraglich terminiert und definitiv geregelt. Kommt es zu außergewöhnlichen Schwierigkeiten, die den Beginn oder die Fertigstellung verzögern können, muss er sich unverzüglich beim Bauherrn melden. Aufgrund von Lieferengpässen, schlechtem Wetter und personellen Problemen können sich die Zwischentermine jedoch verschieben.

Der Rechtsanwalt, der den Bauvertrag prüfen kann, ermittelt die gesetzlich mögliche Vertragsstrafe, um den Bauunternehmer zum schnellen und effektiven Arbeiten zu bewegen. Außerdem konzentriert sich der juristische Berater auf die Zahlungspläne. Sie dürfen nach neuem Recht keine Vorleistungen enthalten. Der Vertrag enthält auch eine Vereinbarung zur Vertragserfüllungssicherheit, die vor der ersten Abschlagszahlung abgeschlossen wird. Im Wesentlichen arbeitet der Rechtsanwalt, der den Bauvertrag prüfen kann, eine Checkliste ab. Sie wird außerdem mit dem Vertrag verglichen. Mit Hilfe des einbezogenen bautechnischen Gutachters kontrolliert er, ob es in der bautechnischen Planung Lücken und Fehler gibt. Vorsicht ist bei den Detailangaben geboten, die beispielsweise den Ausdruck „oder gleichwertig“ enthalten. Sie können sich später als rechtlich problematisch erweisen, wenn minderwertiges Material als Alternative verarbeitet werden sollte. Gleiches gilt für die Bezeichnungen “inländisches Markenprodukt” oder “handelsübliche Fabrikate”.

Teilen