Grundlagen des Familienrechtes - Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein wichtiges Teilgebiet aus dem Zivilrecht, welches die Rechtsverhältnisse der durch Lebenspartnerschaft, Ehe, Familie oder Verwandtschaft miteinander verknüpften Personen regelt. Außerdem regelt es die bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Pflegschaft, Vormundschaft und die rechtliche Betreuung.


Was regelt das Familienrecht?

Das Rechtsgebiet befasst sich vor allem mit den Themen Scheidung und Unterhalt. Fast jede zweite Ehe wird seit dem Jahr 2016 in Deutschland geschieden. Dieser Trend ist auch weiterhin steigend. Eine Ehe kann laut den Familiengesetzen nur geschieden werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind, nämlich dann, wenn die Ehe bereits gescheitert ist. Hierbei gilt das Zerrüttungsprinzip. In dem Zusammenhang ist auch das Trennungsjahr von großer Bedeutung. Eine Scheidung sollte immer von einem Anwalt wie beispielsweise von der Kanzlei Rechtsanwälte Jacobs und Kollegen begleitet werden und wird letztlich nach einem Prozess von einem Familiengericht ausgesprochen.

Die Scheidung zieht außer der Aufhebung der Ehe oder ehelichen Lebensgemeinschaft auch weitreichende Folgen für die Kinder mit sich. So muss das Sorgerecht in Form des gemeinsamen oder alleinigen Rechtes und auch das Umgangsrecht genau festgelegt werden. Normalerweise wird das gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern seitens der Familienrechtsprechung festgelegt. Eine Scheidung ist zumeist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Höhe hängt ebenfalls von den beiden Ehepartnern ab. Sind diese sich einig und regeln die Folgen, wie elterliche Sorge, Unterhalt und Vermögensangelegenheiten, wie die Aufteilung des Hausrats, einvernehmlich selbst, muss sich das Gericht und vor allem die Anwälte nicht mehr damit befassen. Hierbei kann auch eine Mediation behilflich sein.
Das Familienrecht beschäftigt sich auch mit dem Gebiet des Unterhaltsrechtes. Das Gesetz zu dessen Reform ist im Jahr 2016 seit über 8 Jahre in Kraft getreten. Dies hat viele Änderungen für das Unterhaltsrecht nach sich gezogen.

Die leiblichen Kinder stehen mit dem Anspruch auf Unterhalt hierbei an erster Stelle. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Beziehung diese hervorgegangen sind. Wenn der Unterhalt für die Kinder gesichert ist, ist auch Raum für die Ehepartner mit dem dazugehörigen Ehegattenunterhalt oder Trennnungsunterhalt. Dieser steht somit an der zweiten Stelle. Erst an dritter Stelle folgt der unverheiratete und neue Partner. Der Unterhalt, welcher nach dem neuen Recht im Zusammenhang mit der Trennung und der Scheidung zu bezahlen ist, ist verschieden ausgestaltet während des Bestehens der Ehe, während der Trennungszeit und nach der Scheidung einer Ehe.

Auch der Der Vorsorgeunterhalt ist ein wichtiger Teil der Familienrechtsprechung. Dieser bezieht sich auf eine Altersrentenversicherung und eine Krankenversicherung. Mit der Rechtskraft einer Scheidung endet auch die Mitversicherung des nicht berufstätigen Ehegatten in der Krankenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Versicherung auf freiwilliger Basis mit eigener Zahlung der Beiträge. Hier ist die Ausschluss-Frist von drei Monaten zu berücksichtigen.
Bei einer Versicherung in der privaten Krankenversicherung sind schon während der Ehe separate Beiträge für den Ehegatten zu bezahlen.

Zum Unterhaltsbedarf gehören deshalb die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung für den Fall der Krankheit, dass eine solche eintritt. Die hierfür notwendigen Beiträge sind außer der Unterhaltsquote bzw. bei den Kindern neben dem Beitragssatz der Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen, wenn kein Versicherungsschutzmehr besteht. Muss ein solcher Beitrag gezahlt werden, kann für die Festlegung der Unterhaltsquote oder eines Tabellensatzes vorab von dem Nettoeinkommen abgesetzt werden.

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