Welche Aufgaben hat ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Der Anwalt für Arbeitsrecht bekommt es mit einem komplexen und umfangreichen Fachgebiet des Rechts zu tun. Es beinhaltet sämtliche Richtlinien, Anordnungen und Vorschriften, die die (nicht selbstständige) Erwerbsarbeit regeln. Die spezifischen Gesetze und Verordnungen bearbeiten schwierige und komplizierte Angelegenheiten. Dazu zählen beispielsweise Themen wie die Zeit- und Telearbeit, der Kündigungsschutz, der Vertrag für die berufliche Beschäftigung, die Urlaubsregelung oder die Mehrarbeit. Somit hat der Schutz der Arbeitnehmer im Rechtssystem einen hohen Stellenwert. Als Folge ist für die drohenden Streitigkeiten eine eigene Justiz zuständig: das Arbeitsgericht. Es ist die erste Anlaufstelle für rechtliche Differenzen, die infolge eines beruflichen Verhältnisses entstehen.

Um die Gesetze durchzusetzen, braucht es einen eigenen gesetzmäßigen Fürsprecher – den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese besondere Form der Tätigkeit gehört zu den sogenannten freien Berufen, der spezialisierte Jurist bietet in rechtlichen Angelegenheiten seine Hilfe an. Der fachkundige Wirtschafts- und Rechtsberater steht seinen Klienten exklusiv mit Rat und Tat zur Seite. Daneben setzt sich der kenntnisreiche Rechtsanwalt intensiv mit seinen Kunden auseinander, springt für sie vor Gericht in die Bresche und versucht ihre Ansprüche durchzuboxen. Beim Arbeitsrecht handelt es sich um eine ganz spezielle Rechtsordnung. Sie setzt die gesetzlichen Verhältnisse zwischen den Beschäftigten und den Dienstgebern (im „individuellen“ Arbeitsrecht) sowie zwischen den Vertretungen der beiden Lager (im „kollektiven“ Arbeitsrecht) fest.

Die Erwerbstätigkeit ist seit Urzeiten rechtlich klar geregelt. Das neuartige Recht war im römischen Weltreich sowie im späten Mittelalter bedeutungslos, es stieß erst im Zeitalter der Industrialisierung auf positive Resonanz. Die gesetzlichen Richtlinien für Arbeitnehmer nahmen im 18. Jahrhundert ihren Anfang, infolgedessen traten im Jahr 1833 in Großbritannien die hart umkämpften „Fabrikgesetze“ in Kraft. Das Ziel der neuen Rechtsverordnung: Die schutzlosen Lohnempfänger aus der Schusslinie ihrer eigenwilligen und herrschsüchtigen Vorgesetzten zu nehmen.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich in der Hauptsache mit Richtlinien, Statuten und Erlassen für Angestellte, die in einem unselbstständigen Erwerbsverhältnis stehen. Für den juristischen Fürsprecher gilt es vor allem zwischen den „individuellen“ und den „kollektiven“ Verordnungen zu unterscheiden. Das „persönliche“ Recht nimmt Bezug auf die berufliche Beziehung zwischen dem einzelnen Mitarbeiter und dem Firmeninhaber. Im Gegensatz dazu das „gemeinsame“ Arbeitsrecht. Es regelt das Verhältnis zwischen den jeweiligen Gemeinschaften – hierzu gehören unter anderem die Verbände der Arbeitgeber, die Gewerkschaften sowie die Personal- und Betriebsräte. Darüber hinaus liegt einem Anwalt für Arbeitsrecht der juristische Beistand für die abhängig Beschäftigten am Herzen. Der rechtliche Schutz der Arbeitnehmer beinhaltet alle Gesetze und Vorschriften, die den Gehaltsempfänger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit bewahren. Der fürsorgliche Arbeitsschutz verfolgt die Absicht, gefährliche Unfälle während der Schicht zu verhindern und das körperliche Wohlbefinden aller Mitarbeiter sicherzustellen.  

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